Bundesnetzagentur veröffentlicht Rahmenbedingungen für die Vergabe lokaler Frequenzen

Bild

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat grundlegende Rahmenbedingungen für die Vergabe von Frequenzen zum Aufbau von lokalen Mobilfunknetzen veröffentlicht. Diese Frequenzen können für die Industrieautomation bzw. Industrie 4.0, aber auch für die Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. Sie werden nicht versteigert, sondern interessierten Parteien auf Antrag zugeteilt. Antragsberechtigt sind insbesondere Grundstückseigentümer. Eine Vergabe an Landkreise, Städte oder Gemeinden sowie an kommunale Unternehmen zum Aufbau örtlicher oder regionaler Mobilfunknetze zur Nutzung durch die Öffentlichkeit scheidet damit aus.

LKT Rundschreiben Nr. 100/2019 [PDF-Dokument: 45 kB]

15.03.2019